Zugriff auf zugelassene IP-Adressen beschränken
Benutzeranmeldungen und API-Zugriffe auf vertrauenswürdige IPv4-/IPv6-Adressen und Netze begrenzen.
Mit IP-Zugriffsbeschränkungen erlaubst du den Benutzerzugriff auf deine Instanz nur aus festgelegten Netzen, beispielsweise über euren Büroanschluss oder euer VPN. Die Einstellung gilt für alle Benutzer, nicht nur für eine Gruppe.
Diese Liste betrifft Verbindungen zu octoja, nicht ausgehende Verbindungen von octoja zu deinen Integrationen oder deinem SMTP-Server. Für deren Quell-IP-Freigaben siehe IP-Adressen und Firewall-Freigaben.
Voraussetzungen
Du musst Mitglied einer Administratorgruppe sein. Halte die öffentlichen Ausgangsadressen der erlaubten Anschlüsse bereit. Hinter einem Router oder VPN ist das normalerweise nicht die lokale Adresse des Arbeitsplatzes.
Zugelassene Netze festlegen
- Öffne Einstellungen → Authentifizierung.
- Trage unter IP-Zugriffsbeschränkungen → Zugelassene Adressen und Netze je eine IPv4-Adresse, IPv6-Adresse oder ein CIDR-Netz pro Zeile ein. Du kannst höchstens 256 Einträge speichern.
- Nimm auch die Adresse oder das Netz auf, über das du gerade verbunden bist. Andernfalls lehnt octoja das Speichern ab, damit du dich nicht unmittelbar aussperrst.
- Klicke auf Speichern.

Beispiele für das Format — ersetze diese Dokumentationsadressen durch eure tatsächlichen Adressen:
203.0.113.10
198.51.100.0/24
2001:db8::/32
Eine einzelne Adresse erlaubt genau diesen Anschluss; ein CIDR-Eintrag erlaubt das gesamte angegebene Netz. Domainnamen gehören nicht in diese Liste. Um die IP-Beschränkung aufzuheben, leere das Feld und speichere.
Berücksichtige auch die Ausgangsadressen eurer API- und MCP-Clients. Bei wechselnden öffentlichen IP-Adressen kann ein bisher erlaubter Anschluss später gesperrt sein. Die Prüfung beim Speichern schützt nur deine aktuelle Verbindung, nicht alle anderen Benutzer.
Welche Zugriffe betroffen sind
Die Beschränkung gilt für Passwort- und SSO-Anmeldungen sowie Benutzerzugriffe über API, MCP und Webkonsole. Auch das Öffnen und Annehmen einer Einladung und der SSO-Start über eine Einladung erfordern ein zugelassenes Netz. Ein abgelehnter Versuch verbraucht die Einladung nicht.
Agenten sind davon ausgenommen. Bereits aktive Verbindungen werden nicht getrennt; spätere Anfragen und neue Verbindungen werden geprüft. Abmelden bleibt möglich. Die IP-Liste ersetzt weder Berechtigungen noch Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Zugriff aus diesem Netzwerk abgelehnt
Verbinde dich mit einem zugelassenen Netz oder VPN und versuche es erneut. Prüfe bei API- oder MCP-Clients deren tatsächliche öffentliche Ausgangsadresse. Ein Administrator kann die Liste von einem weiterhin zugelassenen Anschluss aus korrigieren. Ist kein solcher Zugang mehr verfügbar, wende dich an den octoja-Support.
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